Zockerbörse: Reglement und Vorschriften
Es wird vorausgesetzt, dass jeder Händler dieses Reglement genau durchliest und dieses einhält.
1.Standmiete
Die Standgebühr pro Tisch beträgt CHF 50.-.
Es wird unterschieden zwischen privaten und kommerziellen Verkäufern.
Die privaten dürfen bis zu zwei Tischen (bei Sondergenehmigung durch den Veranstalter mehr als zwei) benutzen. Private Händler müssen keine UID angeben.
Kommerzielle Aussteller müssen eine UID angeben, dürfen dafür aber auf mehr als zwei Tischen, maximal fünf Tische ausstellen.
Die Platzierungen der Tische werden durch den Veranstalter organisiert. Es wird versucht, alle Wünsche zu berücksichtigen. Diese Wünsche sollten bereits bei der Anmeldung bekannt gegeben werden.
Strom und Internet stehen auf Anfrage und gegen einen Aufpreis zur Verfügung.
Grösse der Tische: 170cm x 75cm
2.Börse
Die Öffnungszeiten der Zockerbörse für Publikum/Besucher sind von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Aufbau der Stände: 08:30 Uhr bis 09:50 Uhr.
Abbau der Stände: 16:00 Uhr bis 19.00 Uhr
Eintritt: Der Eintritt für Besucher beträgt CHF 5.-.
Abfallentsorgung: Alle Abfälle der Verkaufstände sind durch die Verkäufer zu bereinigen oder werden gegen einen Aufpreis von CHF 10.- vom Veranstalter entsorgt.
Das Abspielen von Musik über Lautsprecher oder anderweitig lauten Geräuschen ist untersagt. Auch Megafone oder andere störenden Gerätschaften sind untersagt.
Vor Ort kann kein Geld gewechselt werden.
3.Angebot
Verkauft werden dürfen: Games, Spielkonsolen, Merchandise wie Figuren, Poster etc und alle auf dieser Homepage unter „Info“ aufgelisteten Sachen. Alle Artikel dürfen neu und in OVP, oder in gebrauchten Zustand sein. Defekte Geräte dürfen auch verkauft werden, müssen aber gekennzeichnet sein.
Das Verkaufen von Raubkopien, Flashkarten oder Fälschungen ist untersagt!
Jeder Artikel muss mit einem gut ersichtlichen Preisschild gekennzeichnet werden. Es darf bei den Preisen natürlich auch gefeilscht werden, jedoch sollte jeder Artikel mit einem Preisschild gekennzeichnet , oder ein Preisschild davor aufgestellt sein.
Der Händler verpflichtet sich dazu, das Einhalten des Jugendschutzgesetzes zu beachten.
4.Zustand der Ware
Der Verkäufer verpflichtet sich dazu defekte Artikel klar zu kennzeichnen.
Wird ein Gerät oder Spiel, welches als funktionstüchtig gekennzeichnet wurde, nach dem Kauf als defekt empfunden, verpflichtet sich der Händler mit dem Kunden eine geeignete Lösung zu finden (Anpassen des Preises, Ersatz, Geld zurück). Stellt der Kunde erst nach Ende der Börse einen Defekt fest, ist die Verpflichtung des Händlers nichtig.
An der Gamingbörse wird es eine Testecke geben. Jedes Gerät oder Spiel, welches als funktionierend verkauft wird, kann dort an einem Fernseher getestet werden und wird von einem Experten kurz durchgecheckt. Sollte sich dort herausstellen, dass die Ware defekt ist, oder der Zustand nicht der Beschreibung entspricht, ist der Verkäufer verpflichtet, das komplette Geld umgehend zurück zu erstatten.
Eine Gewährleistung oder Garantie über den Zeitraum der Börse hinaus ist Sache des Verkäufers und kein Zwang.
Sollte es mehrfach vorkommen, dass sich von einem Verkäufer als funktionierend gekaufte Ware als defekt rausstellt, kann dieser sofort der Messe verwiesen werden.
5.Haftung
Der Händler ist für jede Art von Diebstahl oder Beschädigung seiner Ware selber verantwortlich.
Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab.
6.Regelverstoss
Hält ein Händler eine der aufgeführten Regeln nicht ein, kann dies zum sofortigen Platzverweis und zum Ausschluss der Teilnahme an zukünftigen Zockerbörsen führen. Ebenfalls kann ein Hausverbot bis zum Ende der Messe ausgesprochen werden und im Falle des Nichteinhaltens die Polizei hinzugezogen und der Händler verzeigt werden.
7.Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Parteien ist Reiden.
Version 1.0: 18.02.2022